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Allgemeine Verkaufsbedingungen –

E-FARM vom 29. Juli 2020

I.Anwendungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen sind für alle von E-FARM abgeschlossenen Kaufverträge verbindlich. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit zurückgewiesen und gelten nicht, auch wenn E-FARM bei Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich widerspricht oder wenn E-FARM in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos liefert.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).Mit seiner Bestellung oder Abgabe eines Angebots bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer ist und bei Abschluss des Vertrages mit E-FARM in Ausübung seines Gewerbes, Geschäfts oder Berufs handelt.
  3. In diesen Geschäftsbedingungen dienen die Überschriften lediglich der Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

II.Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von E-FARM sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig angegeben. Angebote von E-FARM über die Website www.e-farm.com sind grundsätzlich unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Käufer gibt ein Angebot ab, indem er seine Bestellung aufgibt. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch E-FARM zustande. Die Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen in § 312i Abs. 1 Nr. 1-3 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB) keine Anwendung finden.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffen werden, sind vollständig schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter von E-FARM sind nicht berechtigt, mündlich abweichende Vereinbarungen zu treffen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich Verweise auf die INCOTERMS auf die INCOTERMS in der jeweils aktuellen Fassung.

III.Preise und Steuern

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise in EURO (€).
  2. Alle Erhöhungen oder Erhebungen neuer Steuern, Zölle und Verkaufsgebühren,welche die Ausfuhr betreffen und nach Vertragsschluss in Kraft treten, gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt für Frachterhöhungen, die nicht auf E-FARM zurückzuführen sind.

IV.Nichtverfügbarkeit von Waren

  1. Bei den von E-FARM auf der Website angebotenen Waren handelt es sich um einzelne Waren im Besitz von Drittanbietern, die von E-FARM in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gekauft werden, um den Vertrag mit dem Käufer zu erfüllen. E-FARM wird den Käufer unverzüglich benachrichtigen, falls die gekaufte Ware beim jeweiligen Lieferanten nicht mehr verfügbar sein sollte. Wenn E-FARM vor dem Absenden der Auftragsbestätigung Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit der Waren erlangt, wird E-FARM die Bestellung nicht bestätigen, sondern den Käufer über die Nichtverfügbarkeit informieren. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Wird E-FARM erst nach Vertragsschluss von der Nichtverfügbarkeit in Kenntnis gesetzt und der Käufer gemäß Satz 2 dieses Absatzes informiert, hat jede Partei das Recht, vom Vertrag über die betreffenden Waren zurückzutreten.
  2. Alternativ können die Parteien vereinbaren, dass E-FARM versuchen wird, akzeptable Ersatzware zu finden. Werden solche Ersatzwaren gefunden und einigen sich beide Parteien auf die Bedingungen und den Preis der Ersatzwaren, wird die Bestellung entsprechend angepasst. Wenn der Kaufpreis für die Ersatzware niedriger ist als der ursprüngliche Kaufpreis und der Käufer die Zahlung bereits geleistet hat, stellt E-FARM eine korrigierte Rechnung aus und erstattet dem Käufer die daraus resultierende Preisdifferenz unverzüglich zurück. Wenn keine Ersatzware gefunden werden kann oder sich die Parteien nicht über die Bedingungen und den Preis der Ersatzware einigen, hat jede Partei wiederum das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.In diesem Fall wird E-FARM Zahlungen oder bereits erhaltene Zahlungsmittel zurückerstatten.

V.Zahlungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Zahlungen an E-FARM aus dem Vertrag zehn (10) Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen an E-Farm ist der Geschäftssitz von E-FARM. Die Zahlungen sind auf das in der jeweiligen Rechnung von E-FARM angegebene Bankkonto in der zwischen den Parteien vereinbarten und in der jeweiligen Rechnung angegebenen Währung zu leisten.
  2. Kommt der Käufer gegenüber E-FARM mit der Zahlung eines vertraglich geschuldeten Betrages in Verzug, so ist E-FARM berechtigt, ab Fälligkeit der Zahlung Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. zu berechnen.Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
  3. Kommt der Käufer Zahlungen im Rahmen des Vertrages nicht nach oder stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass sich die Vermögensverhältnisse des Käufersverschlechtert haben und somit der Zahlungsanspruch von E-FARM gefährdet ist, ist E-FARM berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten und nach Wahl von E-FARM entweder unverzüglich Sicherheitsleistungen vom Käufer oder sofortige Zahlung zu verlangen. Kommt der Käufer dieser Aufforderung nicht innerhalb einer von E-FARM gesetzten angemessenen Frist nach, ist E-FARM berechtigt, vom nicht erfüllten Vertrag oder einem Teil davon zurückzutreten.
  4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen aus dem Vertrag an E-FARM aufgrund von Gegenansprüchen des Käufers aufzurechnen oder zurückzuhalten, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Gegenansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln oder einer teilweisen Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese Gegenansprüche aus dem gleichen Vertrag resultieren wie die Forderungen von E-FARM.
  5. E-FARM kann mit allen Forderungen des Käufers gegen seine eigenen Forderungen gegenüber dem Käufer aus Transaktionen zwischen dem Käufer und E-FARM aufrechnen.
  6. Für Forderungen von verbundenen Unternehmen von E-FARM gelten die Bestimmungen aus Ziffer V.5. entsprechend.

VI.Lieferbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart und in der Verkaufsbestätigung angegeben, erfolgt der Versand der Ware EXW (INCOTERMS); der vereinbarte Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware dem Käufer bzw. dem vom Käufer benannten Frachtführer rechtzeitig zum Versand zur Verfügung gestellt wird. Wenn E-FARM sich verpflichtet, den Transport der Ware zu organisieren, erfolgt der Versand gemäß CIP (INCOTERMS) an den angegebenen Bestimmungsort; die Lieferverpflichtungen von E-FARM gelten als termingerecht erfüllt, wenn die Warerechtzeitig an den Frachtführer übergeben wird. E-FARM ist berechtigt, die Transportkosten anzupassen, wenn sich die Transportkosten nach dem Rechnungsdatum aus Gründen, die E-FARM nicht zu vertreten hat, erhöhen.
  2. Alle Verträge werden unter der Bedingung abgeschlossen, dass die Lieferanten von E-FARM die Waren wie vertraglich mit E-FARM vereinbart ausliefern.
  3. Sind auf Seiten des Käufers behördliche Bestätigungen, devisen rechtlicheGenehmigungen und/oder andere behördliche Genehmigungen erforderlich, sohaben diese keinen Einfluss auf den Vertrag, und der Käufer ist dazu verpflichtet, diese einzuholen und die Kosten hierfür zu tragen.
  4. Falls schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, sind Teillieferungen zulässig, sofern diese für den Käufer zumutbar sind.
  5. Ist der Käufer für den Transport von Waren verantwortlich, sind diese Waren vom Käufer oder dem von dem Käufer beauftragten Frachtführer unverzüglich nach Meldung der Versandbereitschaft abzuholen. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist E-FARM berechtigt, die Waren auf Rechnung des Käufers ohne Haftung,gegebenenfalls offen, zu lagern oder nach vorheriger Ankündigung auf Rechnung des Käufers zu verkaufen. Kosten und Risiken gehen zu Lasten des Käufers.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer im Sinne der geltenden INCOTERMS-Bestimmung über. Wenn der Versand gemäß CIP erfolgt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder der zufälligen Verzögerung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über.

VII.Höhere Gewalt

  1. Im Falle eines Verbots der Ausfuhr oder im Falle einer Blockade, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Aktes der Gesetzgebung oder der Exekutive des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sich der im Vertrag genannte Verschiffungshafen oder die darin genannten Verschiffungshäfen befinden, welche die Ausfuhr ganz oder teilweise einschränken, oder wenn E-FARM durch Naturgewalten, Streik, rechtmäßige Aussperrung, Aufstände oder Unruhen, Ausfall von Maschinen, die nicht E-FARM zuzurechnen sind, oder durch andere Fälle höherer Gewalt daran gehindert wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, werden die Lieferverpflichtungen von E-FARM für die Dauer der Behinderung ausgesetzt. Jede der Parteien ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn das Verbot oder die Beschränkung länger als drei Monate dauert.
  2. Wenn aus einem der vorgenannten Gründe eine Verzögerung des Versands zu erwarten ist, wird E-FARM den Käufer schriftlich benachrichtigen. Die Mitteilung muss die Gründe für die zu erwartende Verzögerung enthalten. Der Käufer hat gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass die Gültigkeitsdauer der Zahlungsanweisungen,Akkreditive, Einfuhrlizenzen, devisenrechtliche Genehmigungen und anderer relevanter Dokumente der jeweiligen Bank entsprechend verlängert wird.
  3. Der Käufer hat in keinem der oben genannten Fälle Anspruch auf Schadenersatzseitens E-FARM. Ansprüche nach § 285 Abs. 1 BGB (deutsches Bürgerliches Gesetzbuch) bleiben von dieser Beschränkung unberührt.

VIII.Nichterfüllung durch den Käufer

  1. Verweigert der Käufer die Erfüllung seiner Vertragspflichten zur Abnahme und/oder Zahlung oder kommt er diesen trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, ist E-FARM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Maschine ggf. anderweitig zu verwerten. E-FARM ist zudem berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 10 % des Nettokaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er seine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Käufer eine Anzahlung geleistet, ist E-FARM berechtigt, den Betragbis zur vorgenannten Höhe einzubehalten. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass E-FARM kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. E-FARM bleibt das Recht vorbehalten, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen. Anderweitige Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

IX.Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von E-FARM; das Eigentum geht erst dann an den Käufer über, wenn E-FARM die vertraglichen Zahlungen vollständig erhalten hat. Bis zur vollständigen Begleichung behält der Käufer die Waren als Treuhänder von E-FARM und darf sie weder verpfänden noch an Dritte verkaufen oder diese Waren zugunsten Dritter sichern.
  2. Im Falle ausstehender Zahlungen ist E-FARM berechtigt, jede Vermengung,Vermischung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Waren zu untersagen.
  3. Die Verarbeitung oder Umgestaltung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt stets für E-FARM als Hersteller, ohne dass daraus eine Haftung für E-FARM entsteht.
  4. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Käufer mit anderen Waren vermengt, vermischt, verarbeitet oder umgestaltet, so steht E-FARM das Eigentum oder Miteigentum an dem entstehenden Produkt im Verhältnis zum Wert der gelieferten Waren zu. Erlischt das Eigentum von E-FARM durch Vermengung,Vermischung, Verarbeitung oder Umgestaltung der Waren, so überträgt der Käufer das Eigentum oder Miteigentum von E-FARM an der neuen Sache im Verhältnis zum Wert der gelieferten Waren. Die neuen Sachen gelten als Waren, die im Sinne von Ziffer VIII.1. im Verhältnis zum Wert der gelieferten Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen.
  5. Ungeachtet der vorstehenden Ziffer VIII.1. ist der Käufer berechtigt, die unter dem Eigentum von E-FARM stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; der Käufer tritt jedoch die Forderungen gegen seine Kunden aus der Weiterveräußerung der Waren bis zum Rechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung von E-FARM ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. E-FARM verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Erlös nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde. Sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben, kann E-FARM verlangen, dass der Käufer E-FARM die abgetretenen Forderungen und den jeweiligen Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagenaushändigt und dem Schuldner die Abtretung offenlegt.
  6. Im Falle einer Pfändung oder einer anderweitigen Inanspruchnahme durch die Rechte Dritter hat der Käufer E-FARM unverzüglich zu informieren.
  7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von E-FARM um mehr als 20%, wird E-FARM auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl in Höhe des übersteigenden Wertes freigeben.
  8. Sollten diese Bestimmungen am Sitz des Käufers oder in dem Land, in dem sich die Waren befinden, nicht wirksam sein, gelten entsprechende Sicherheiten nach dem anwendbaren Recht als zwischen den Parteien vereinbart. Ist die Mitwirkung des Käufers für die Begründung solcher Rechte erforderlich, ist der Käufer verpflichtet,auf eigene Kosten auf Verlangen von E-FARM alle Maßnahmen zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte zu ergreifen.

X.Gewährleistung

  1. E-Farm gewährleistet nicht, dass die vertraglich vereinbarten Waren für einen bestimmten Zweck geeignet sind, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklichvereinbart.
  2. Die Waren entsprechen den gesetzlichen und technischen Anforderungen des Landes, in dem die Maschine zuletzt registriert wurde. E-FARM gewährleistet nicht, dass die Waren auch den gesetzlichen und technischen Anforderungen in anderen Ländern entsprechen, die von diesen Anforderungen abweichen können. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die geltenden Anforderungen zu überprüfen und alle Genehmigungen einzuholen, die für die Verwendung der Waren am Bestimmungsort erforderlich sind.
  3. Soweit E-FARM keine neu hergestellten Waren verkauft, sind Gewährleistungsansprüche für Mängel der Waren ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Käufers wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch E-FARM, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Unbeschadet des Vorstehenden kann der Käufer mit E-FARM einen separaten Gewährleistungs- oder Garantievertrag abschließen. In diesem Fall gelten für die von E-FARM übernommenen Verpflichtungen gesonderte Gewährleistungsbedingungen.

XI.Inspektion

  1. Der Käufer kann eine Inspektion der Waren in Auftrag geben, die vor Abschluss des Kaufvertrages durchgeführt werden soll. Wählt der Käufer diese Option, beauftragt E-FARM (i) DEKRA e.V., (ii) ein anderes vergleichbares TÜV-Unternehmen, (iii) einen Vertragshändler der Waren oder (iv) den Hersteller der Waren als Sachverständigen (nachfolgend „Sachverständiger“ genannt) mit der Durchführung der Inspektion gemäß den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellt dem Käufer die Prüfergebnisse schriftlich zur Verfügung.
  2. Es wird klargestellt, dass der Sachverständige kein Erfüllungsgehilfe von E-FARM ist;insbesondere übernimmt E-FARM keine eigene Verpflichtung zur Inspektion der Waren; es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Ware vor Abschluss eines Vertrages mit E-FARM zu prüfen.
  3. Ungeachtet bestehender beschränkter Gewährleistungs- (Klausel IX.) und Haftungsverpflichtungen (Klausel XI.) von E-FARM gegen den Käufer (die unberührtbleiben) tritt E-FARM alle Ansprüche aufgrund von Nichterfüllung, Schlechterfüllung,Verzug oder sonstiger Verletzung vertraglicher Verpflichtungen gegen den Sachverständigen an den Käufer ab. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist nur dann berechtigt, Ansprüche gegen E-FARM (im vereinbarten Gewährleistungs- und Haftungsumfang zwischen E-FARM und dem Käufer) geltend zu machen, wenn die Versuche des Käufers, die abgetretenen Ansprüche gegen den Sachverständigen gerichtlich durchzusetzen oder ein Urteil gegen den Sachverständigen zu vollstrecken, fehlschlagen. Die Verjährungsfrist der Ansprüche gegen E-FARM wird für die Dauer des Verfahrens gegen den Sachverständigen ausgesetzt.
  4. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund schuldhafter Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit oder aufgrund grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung durch E-FARM, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.
  5. Weder der Vertrag über die Inspektion der Waren noch die Durchführung einer solchen Inspektion begründen einen Anspruch auf die Lieferung der betreffenden Waren. E-FARM wird sich nach besten Kräften darum bemühen, dass der Eigentümer der Waren (Drittanbieter) nicht anderweitig über die Waren verfügt. Durch den Abschluss des Vertrages über die Inspektion übernimmt E-FARM jedoch weder eine Garantie noch eine Gewährleistung dafür, dass die Waren nach der Inspektion zum Kauf verfügbar bleiben.
  6. Wenn die Waren nicht mehr für den Kauf zur Verfügung stehen, obwohl der Käufer seine Bestellung unverzüglich nach der Inspektion aufgibt, bietet E-FARM an, dem Käufer auf schriftliche Anfrage die Vergütung für die Inspektion zu erstatten.
  7. Wenn die Ware nicht mehr zur Inspektion zur Verfügung steht, kann der Käufer entweder eine andere Maschine zur Inspektion auswählen oder den Vertrag über die Inspektion widerrufen und die Rückerstattung der Vergütung verlangen.

XII.Allgemeine Haftung

  1. Soweit nicht anders angegeben, ist die Haftung von E-FARM auf Schäden beschränkt,die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von E-FARM, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die zur Erreichung des Vertragszwecks zu erfüllen sind und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig angewiesen ist und auf die er sich vernünftigerweise verlassen kann.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet E-FARM, außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, nur für vorhersehbare,vertragstypische Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von E-FARM.
  3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

XIII.Verwendung und Ausfuhr von Waren

  1. Gemäß den in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union geltenden Gesetzen und Vorschriften werden alle Verträge unter der Bedingung abgeschlossen, dass die Waren unter keinen Umständen direkt oder indirekt für militärische Zwecke verwendet werden, es sei denn, die Bundesregierung oder andere zuständige Behörden haben dies anderweitig genehmigt.
  2. Angesichts der in Absatz 1 genannten gesetzlichen Anforderungen sichert der Käufer zu, dass er die Waren in das Bestimmungsland versendet, wie im Vertrag vereinbart. Wenn der Käufer den Bestimmungsort ändern möchte, muss er vorab die schriftliche Zustimmung von E-FARM einholen. Auf Verlangen von E-FARM ist der Käufer verpflichtet, konkrete Nachweise über den Verbleib der Ware zu erbringen.
  3. Verstößt der Käufer gegen die in dieser Bestimmung festgelegten Verpflichtungen,hat er E-FARM von allen Folgen gleich welcher Art freizustellen, die sich aus einer solchen Vertragsverletzung ergeben können, es sei denn, er weist nach, dass er diese nicht zu vertreten hat.

XIV.Abtretung

  1. E-FARM behält sich das Recht vor, diesen Vertrag oder einen Teil davon an eines seiner verbundenen Unternehmen abzutreten. Der Käufer kann auf Anfrage eine vollständige Liste der verbundenen Unternehmen von E-FARM erhalten.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder einen Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von E-FARM abzutreten.

XV.Rechtswahl; Schiedsverfahren und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vom Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig entschieden. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.
  3. Anstatt ein Schiedsverfahren nach Satz 1 dieses Absatzes einzuleiten, ist E-FARM nach eigener Wahl auch berechtigt, eine Klage bei den zuständigen Landgerichten in Hamburg einzureichen.

XVI.Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der E-FARM GmbH für Auktionsaktivitäten

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer von Waren über E-FARM ("Verkäufer") und der E-FARM GmbH ("E-FARM"), sowie dem Kunden ("Kunde"). Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses ist die erfolgreiche Registrierung des Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihre Geltung von E-FARM ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

1.2. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und öffentlichen Einrichtungen, nicht jedoch mit Verbrauchern.

2. Leistungen von E-FARM

2.1. E-FARM betreibt unter der Website https://e-farm.com/de/auctions/ eine Online-Auktionsplattform, auf der Waren zum Verkauf angeboten und ersteigert werden können. Kunden können auf der Plattform Gebote abgeben.

2.2. Die Versteigerung und der Verkauf (nachfolgend zusammenfassend als "Verkauf" bezeichnet) werden von E-FARM im Auftrag des Verkäufers durchgeführt. E-FARM ist berechtigt, Ansprüche aus Versteigerungen und Verkäufen gegenüber dem Kunden im Namen des Verkäufers geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass E-FARM nicht als Kommissionär auftritt.

2.3. Die Plattform ist in der Regel rund um die Uhr verfügbar, es sei denn, es sind Wartungsarbeiten oder technische Unterbrechungen erforderlich. Im Falle von Störungen wird E-FARM diese auf der Plattform ankündigen.

2.4. E-FARM behält sich das Recht vor, Verkäufe durch freihändigen Verkauf durchzuführen.

3. Registrierung der Kunden

3.1. Die Teilnahme an Auktionen ist nur für registrierte Kunden zulässig, die sich auf der Plattform mit ihren Kontaktdaten angemeldet und ein Benutzerkonto angelegt haben. Eine Registrierung als Verbraucher ist nicht möglich.

3.2. Während der Registrierung legt der Kunde einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort fest, die bei jedem Anmelden auf der Plattform bereitgestellt werden müssen.

3.3. Bei der Registrierung muss der Kunde seine Kontaktdaten angeben, darunter Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben und auf dem neuesten Stand zu halten.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung korrekte Angaben zu machen.

3.5. Der Kunde darf nur ein einziges Konto eröffnen und darf kein Konto im Namen eines Dritten eröffnen.

3.6. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, muss er mindestens 18 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu können. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, muss die bei der Registrierung angegebene Kontaktperson mindestens 18 Jahre alt sein.

4. Sicherheit der Anmeldeinformationen

4.1. Der Kunde darf Dritten keinen Zugang zu seinem Konto gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Zugangsdaten weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

4.2. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

5. Durchführung von Auktionen

5.1. E-FARM wird von Verkäufern beauftragt, im Namen des Verkäufers bestimmte Waren in Auktionen oder Verhandlungsgeschäften zu verkaufen. Die Identität des Verkäufers bleibt dabei anonym. Bei Auktionen stellt E-FARM den zu verkaufenden Artikel auf der Plattform ein und fordert Kunden zur Abgabe von Geboten auf.

5.2. Der Kunde nimmt an Auktionen teil, indem er sich auf der Plattform einloggt und verbindliche Angebote für den angebotenen Artikel abgibt. E-FARM kann einen Mindestverkaufspreis festlegen. Der Kunde kann auch automatisierte Gebote einstellen, die sich schrittweise bis zu einem Höchstgebot erhöhen. Werden Gebote in gleicher Höhe abgegeben, wird nur das erste Gebot berücksichtigt.

5.3. Mit der Abgabe eines Gebots gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den angebotenen Artikel ab. Ein späteres höheres Gebot eines anderen Bieters hebt das vorherige Gebot auf. E-FARM behält sich das Recht vor, Gebote nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und den Zuschlag zu verweigern.

5.4. Jeder zum Verkauf stehende Artikel ist für einen bestimmten Zeitraum verfügbar. E-FARM kann diesen Zeitraum aus wichtigen Gründen, wie z.B. technischen Problemen auf der Plattform, verlängern. Wird ein Gebot innerhalb der letzten zwei Minuten vor Ablauf der Frist abgegeben, so verlängert sich die Frist um zwei Minuten.

5.5. Der Kunde darf nicht auf Artikel bieten, die von E-FARM im Namen desselben Kunden zur Versteigerung eingestellt wurden. Manipulative Gebote oder fiktive Gebote, die darauf abzielen, den Preis künstlich in die Höhe zu treiben, sind verboten.

5.6. E-FARM behält sich das Recht vor, eine laufende Auktion abzubrechen und/oder Angebote von Kunden zu löschen.

5.7. Nach Ablauf der Auktionszeit erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Erreicht das Gebot des Kunden nicht den geforderten Mindestverkaufspreis, kann E-FARM nach eigenem Ermessen den Zuschlag erteilen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Kunde ist auch dann an sein Gebot gebunden, wenn es den Mindestverkaufspreis nicht erreicht. Der Zuschlag verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.

6. Transaktionsentgelt und Abrechnung

6.1. Erhält der Kunde am Ende einer Auktion den Zuschlag, so ist er verpflichtet, eine Transaktionsgebühr in Höhe von 2,5 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch 150,00 € und höchstens 2.500,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

6.2. Erhält der Kunde den Zuschlag, erhält er von E-FARM einen Kaufvertrag über den verkauften Gegenstand und die Auktionsgebühr. Die Zahlung hat innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Nach Zahlungseingang wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung ausgestellt.

6.3. Rechnungen für Kunden in Deutschland enthalten immer die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gewerbliche Kunden außerhalb Deutschlands erhalten nach erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Nettorechnung. Der Kunde ist verpflichtet, E-FARM innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware eine Bestätigung über die innergemeinschaftliche Lieferung zu erteilen.

7. Folgen von Pflichtverletzungen

7.1. Bei Verstößen gegen diese AGB kann E-FARM das Kundenkonto nach erfolgloser Abmahnung bis zur Behebung des Verstoßes deaktivieren.

7.2. Das Recht von E-FARM, den Nutzungsvertrag außergerichtlich zu kündigen oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.

7.3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und tritt E-FARM infolgedessen vom Kaufvertrag zurück, bleibt der Kunde zur Zahlung der Provision und der Transaktionsgebühr verpflichtet.

7.4. Im Falle eines Rücktritts nach 7.3 ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises, für den der Artikel vergeben wurde, mindestens jedoch 1.500,00 € zu zahlen.

7.5. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist E-FARM auch berechtigt, das Kundenkonto bis zur Begleichung aller offenen Forderungen zu deaktivieren.

8. Abnahme der gekauften Ware, Vertragsstrafe, Rücktritt

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die erworbene Ware anzunehmen sowie auf eigene Kosten zu demontieren und zu transportieren. Die Abnahme muss innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang erfolgen. Alternativ kann der Kunde gegen Aufpreis den Transportservice von E-FARM in Anspruch nehmen, wobei die erworbene Ware direkt an den Standort des Kunden transportversichert geliefert wird. Der Kunde hat E-FARM unverzüglich nach Ende der Auktion über seine Transportwahl zu informieren.

8.2. Die Annahme kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Das Eigentum an der Sache verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer.

8.3. Bei Annahmeverzug werden Zinsen in Höhe von 5% des Kaufpreises für jede angefangene Woche berechnet. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen ausstehender Zahlung nicht zur Abnahme der Ware berechtigt ist.

9. Ausschluss der Gewährleistung bei Mängeln

9.1. E-FARM bietet überwiegend gebrauchte Waren zum Kauf an. Gebrauchte Waren können erhebliche Gebrauchsspuren aufweisen und bergen ein höheres Risiko von Mängeln aufgrund von Gebrauch und/oder Alter. Sie können auch ausdrücklich als beschädigt oder mangelhaft gekennzeichnet sein.

9.2. Produktbeschreibungen stellen keine Garantien oder Zusicherungen von Eigenschaften dar.

9.3. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, schließt E-FARM die Haftung für Schäden und Mängel aus, es sei denn, es wurde eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen.

9.4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für den Verkauf von neu hergestellten Waren.

9.5. Die Haftung gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern die Pflichtverletzung fahrlässig erfolgte. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

10. Haftungsausschluss

10.1. E-FARM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von E-FARM selbst, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet E-FARM nur nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der verkauften/gekauften Sache übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Absatz 1 oder Absatz 2 vorliegt.

10.2. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (einschließlich des Schadensersatzes statt der Leistung und des Schadensersatzes neben der Leistung), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.3. Mit Erteilung des Auftrages gehen Eigentum und Gefahr, einschließlich des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch äußere Einflüsse, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, sofort auf den Kunden über.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges

11.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz von E-FARM.

11.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von E-FARM zuständig. E-FARM kann auch am Hauptsitz des Kunden Klage erheben.

11.3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.4. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Erklärungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.