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Allgemeine Geschäftsbedingungen der E-FARM GmbH für Auktionsaktivitäten

E-FARM vom 01. April 2025

I. Geltungsbereich und Definitionen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer von Waren über E-FARM ("Verkäufer") und der E-FARM GmbH ("E-FARM"), sowie dem Kunden ("Kunde"). Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses ist die erfolgreiche Registrierung des Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihre Geltung von E-FARM ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und öffentlichen Einrichtungen, nicht jedoch mit Verbrauchern.

II. Leistungen von E-FARM

  1. E-FARM betreibt unter der Website https://e-farm.com/de/auctions/ eine Online-Auktionsplattform, auf der Waren zum Verkauf angeboten und ersteigert werden können. Kunden können auf der Plattform Gebote abgeben.
  2. Die Versteigerung und der Verkauf (nachfolgend zusammenfassend als "Verkauf" bezeichnet) werden von E-FARM im Auftrag des Verkäufers durchgeführt. E-FARM ist berechtigt, Ansprüche aus Versteigerungen und Verkäufen gegenüber dem Kunden im Namen des Verkäufers geltend zu machen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass E-FARM nicht als Kommissionär auftritt.
  3. Die Plattform ist in der Regel rund um die Uhr verfügbar, es sei denn, es sind Wartungsarbeiten oder technische Unterbrechungen erforderlich. Im Falle von Störungen wird E-FARM diese auf der Plattform ankündigen.
  4. E-FARM behält sich das Recht vor, Verkäufe durch freihändigen Verkauf durchzuführen.

III. Registrierung der Kunden

  1. Die Teilnahme an Auktionen ist nur für registrierte Kunden zulässig, die sich auf der Plattform mit ihren Kontaktdaten angemeldet und ein Benutzerkonto angelegt haben. Eine Registrierung als Verbraucher ist nicht möglich.
  2. Während der Registrierung legt der Kunde einen Benutzernamen und ein persönliches Passwort fest, die bei jedem Anmelden auf der Plattform bereitgestellt werden müssen.
  3. Bei der Registrierung muss der Kunde seine Kontaktdaten angeben, darunter Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Der Kunde ist verpflichtet, diese Daten korrekt anzugeben und auf dem neuesten Stand zu halten.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung korrekte Angaben zu machen.
  5. Der Kunde darf nur ein einziges Konto eröffnen und darf kein Konto im Namen eines Dritten eröffnen.
  6. Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, muss er mindestens 18 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu können. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, muss die bei der Registrierung angegebene Kontaktperson mindestens 18 Jahre alt sein.

IV. Sicherheit der Anmeldeinformationen

  1. Der Kunde darf Dritten keinen Zugang zu seinem Konto gewähren. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, seine Zugangsdaten weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
  2. Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass Dritte Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern.

V. Durchführung von Auktionen

  1. E-FARM wird von Verkäufern beauftragt, im Namen des Verkäufers bestimmte Waren in Auktionen oder Verhandlungsgeschäften zu verkaufen. Die Identität des Verkäufers bleibt dabei anonym. Bei Auktionen stellt E-FARM den zu verkaufenden Artikel auf der Plattform ein und fordert Kunden zur Abgabe von Geboten auf.
  2. Der Kunde nimmt an Auktionen teil, indem er sich auf der Plattform einloggt und verbindliche Angebote für den angebotenen Artikel abgibt. E-FARM kann einen Mindestverkaufspreis festlegen. Der Kunde kann auch automatisierte Gebote einstellen, die sich schrittweise bis zu einem Höchstgebot erhöhen. Werden Gebote in gleicher Höhe abgegeben, wird nur das erste Gebot berücksichtigt.
  3. Mit der Abgabe eines Gebots gibt der Bieter ein verbindliches und unwiderrufliches Kaufangebot für den angebotenen Artikel ab. Ein späteres höheres Gebot eines anderen Bieters hebt das vorherige Gebot auf. E-FARM behält sich das Recht vor, Gebote nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und den Zuschlag zu verweigern.
  4. Jeder zum Verkauf stehende Artikel ist für einen bestimmten Zeitraum verfügbar. E-FARM kann diesen Zeitraum aus wichtigen Gründen, wie z.B. technischen Problemen auf der Plattform, verlängern. Wird ein Gebot innerhalb der letzten zwei Minuten vor Ablauf der Frist abgegeben, so verlängert sich die Frist um zwei Minuten.
  5. Der Kunde darf nicht auf Artikel bieten, die von E-FARM im Namen desselben Kunden zur Versteigerung eingestellt wurden. Manipulative Gebote oder fiktive Gebote, die darauf abzielen, den Preis künstlich in die Höhe zu treiben, sind verboten.
  6. E-FARM behält sich das Recht vor, eine laufende Auktion abzubrechen und/oder Angebote von Kunden zu löschen.
  7. Nach Ablauf der Auktionszeit erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Erreicht das Gebot des Kunden nicht den geforderten Mindestverkaufspreis, kann E-FARM nach eigenem Ermessen den Zuschlag erteilen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Kunde ist auch dann an sein Gebot gebunden, wenn es den Mindestverkaufspreis nicht erreicht. Der Zuschlag verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises.

VI. Transaktionsentgelt und Abrechnung

  1. Erhält der Kunde am Ende einer Auktion den Zuschlag, so ist er verpflichtet, eine Transaktionsgebühr in Höhe von 5 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch 395,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
  2. Erhält der Kunde den Zuschlag, erhält er von E-FARM einen Kaufvertrag über den verkauften Gegenstand und die Auktionsgebühr. Die Zahlung hat innerhalb von 5 Werktagen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Nach Zahlungseingang wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung ausgestellt.
  3. Rechnungen für Kunden in Deutschland enthalten immer die gesetzliche Mehrwertsteuer. Gewerbliche Kunden außerhalb Deutschlands erhalten nach erfolgreicher Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Nettorechnung. Der Kunde ist verpflichtet, E-FARM innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware eine Bestätigung über die innergemeinschaftliche Lieferung zu erteilen.

VII. Folgen von Pflichtverletzungen

  1. Bei Verstößen gegen diese AGB kann E-FARM das Kundenkonto nach erfolgloser Abmahnung bis zur Behebung des Verstoßes deaktivieren.
  2. Das Recht von E-FARM, den Nutzungsvertrag außergerichtlich zu kündigen oder Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt.
  3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und tritt E-FARM infolgedessen vom Kaufvertrag zurück, bleibt der Kunde zur Zahlung der Provision und der Transaktionsgebühr verpflichtet.
  4. Im Falle eines Rücktritts nach 7.3 ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises, für den der Artikel vergeben wurde, mindestens jedoch 1.500,00 € zu zahlen.
  5. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist E-FARM auch berechtigt, das Kundenkonto bis zur Begleichung aller offenen Forderungen zu deaktivieren.

VIII. Abnahme der gekauften Ware, Vertragsstrafe, Rücktritt

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die erworbene Ware anzunehmen sowie auf eigene Kosten zu demontieren und zu transportieren. Die Abnahme muss innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang erfolgen. Alternativ kann der Kunde gegen Aufpreis den Transportservice von E-FARM in Anspruch nehmen, wobei die erworbene Ware direkt an den Standort des Kunden transportversichert geliefert wird. Der Kunde hat E-FARM unverzüglich nach Ende der Auktion über seine Transportwahl zu informieren.
  2. Die Annahme kann erst nach vollständiger Bezahlung erfolgen. Das Eigentum an der Sache verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer.
  3. Bei Annahmeverzug werden Zinsen in Höhe von 5% des Kaufpreises für jede angefangene Woche berechnet. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen ausstehender Zahlung nicht zur Abnahme der Ware berechtigt ist.

IX. Ausschluss der Gewährleistung bei Mängeln

  1. E-FARM bietet überwiegend gebrauchte Waren zum Kauf an. Gebrauchte Waren können erhebliche Gebrauchsspuren aufweisen und bergen ein höheres Risiko von Mängeln aufgrund von Gebrauch und/oder Alter. Sie können auch ausdrücklich als beschädigt oder mangelhaft gekennzeichnet sein.
  2. Produktbeschreibungen stellen keine Garantien oder Zusicherungen von Eigenschaften dar.
  3. Soweit mit dem Kunden nicht anders vereinbart, schließt E-FARM die Haftung für Schäden und Mängel aus, es sei denn, es wurde eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen.
  4. Der Haftungsausschluss gilt nicht für den Verkauf von neu hergestellten Waren.
  5. Die Haftung gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern die Pflichtverletzung fahrlässig erfolgte. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

X. Haftungsausschluss

  1. E-FARM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von E-FARM selbst, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet E-FARM nur nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der verkauften/gekauften Sache übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Absatz 1 oder Absatz 2 vorliegt.
  2. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (einschließlich des Schadensersatzes statt der Leistung und des Schadensersatzes neben der Leistung), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  3. Mit Erteilung des Auftrages gehen Eigentum und Gefahr, einschließlich des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch äußere Einflüsse, Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, sofort auf den Kunden über.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges

  1. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist der Sitz von E-FARM.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz von E-FARM zuständig. E-FARM kann auch am Hauptsitz des Kunden Klage erheben.
  3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Erklärungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.