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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von SmartTrade

E-FARM zum 01. Feburar 2026

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der E-FARM GmbH („E-FARM“), Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg, Deutschland, und dem Vereinbarungspartner („Nutzer“) in Bezug auf die von E-FARM über die E-FARM SmartTrade-Anwendung und ihre Website bereitgestellten SmartTrade-Dienste (im Folgenden als „SmartTrade“ bezeichnet) für den Handel mit gebrauchten landwirtschaftlichen Maschinen (nachfolgend als „Maschine“ bezeichnet). Diese AGB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.
  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Nutzern, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch).

II. Voraussetzungen für die Nutzung; Registrierung

  1. Die Nutzung von SmartTrade erfordert eine vorherige Registrierung durch den Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die während des Registrierungsprozesses bereitzustellenden Daten korrekt und vollständig sind.
  2. Ändern sich nach der Registrierung zunächst bereitgestellte Daten, ist der Nutzer verpflichtet, sicherzustellen, dass die Daten unverzüglich korrigiert werden.
  3. Der Nutzer muss sicherstellen, dass Passwörter oder andere Zugangsdaten geheim gehalten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, E-FARM unverzüglich zu informieren, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass Zugangsdaten von Dritten missbraucht wurden. Der Nutzer stellt außerdem sicher, dass individuelle Anmeldedaten nicht zwischen verschiedenen Personen geteilt werden. Zugangsdaten sind ausschließlich für die Verwendung durch eine einzelne Person vorgesehen. Alle weiteren Personen, die SmartTrade nutzen, müssen ein neues Konto erstellen.
  4. Der Nutzer muss diese Verpflichtungen auch allen Mitarbeitern (Endnutzern) auferlegen, die über einen eigenen Zugang verfügen.

III. Eingabe von Maschinendaten

  1. Die vom Nutzer bereitzustellenden Pflichtinformationen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Marke, Typ, Modell und Baujahr der Maschine. Darüber hinaus muss der Nutzer Informationen zu den Ausstattungsmerkmalen der Maschine sowie zu ihrer Historie angeben. Der Nutzer gibt außerdem den Zustand der Maschine an, insbesondere, sofern bekannt, ob die Maschine seit der Herstellung Schäden oder Modifikationen aufweist.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und korrekte Informationen über die Maschine bereitzustellen und die Richtigkeit zu überprüfen. Falsche Informationen (z. B. Tippfehler, Klassifizierung in falschen Kategorien) müssen unverzüglich nach Entdeckung korrigiert werden.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, die hinterlegten Informationen auf dem neuesten Stand zu halten und sie bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
  4. Der Nutzer kann auch Medien wie Fotos und Videos der Maschine hochladen.
  5. Jeglicher vom Nutzer bereitgestellte Inhalt, einschließlich Informationen, Daten, Texte, Fotos und Videos (nachfolgend gemeinsam als „Inhalt“ bezeichnet), darf keine Gesetze und Vorschriften oder öffentliche Ordnung verletzen. Insbesondere darf der Inhalt nicht a) jegliche kriminelle oder allgemein unangebrachte Inhalte enthalten, b) Gewalt oder Krieg verherrlichen, verharmlosen oder dazu aufrufen, und dergleichen, oder c) diskriminierende, rassistische, extremistische oder anderweitig unmoralische Aussagen, Andeutungen oder Darstellungen enthalten oder d) Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzen.
  6. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, nur solche Inhalte einzugeben, die der Nutzer uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter belastet sind - insbesondere mit Urheberrechten Dritter. Der verwendete Inhalt darf nicht irreführend sein und muss den tatsächlichen bekannten Zustand der angebotenen Maschine widerspiegeln.
  7. Durch Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigt der Nutzer, dass E-FARM vom Eigentümer der Maschine autorisiert ist, Daten über das Fahrzeug, sofern möglich, beim jeweiligen Hersteller zu sammeln.
  8. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorstehenden Bestimmungen von sämtlichen Endnutzern, die SmartTrade über seinen Account nutzen, strikt eingehalten werden. Für Verstöße der Endnutzer haftet der Nutzer wie für eigene Verstöße.
  9. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass die von ihm eingegebenen Maschinendaten in SmartTrade anonymisiert in der unter Ziffer 7 beschriebenen Form zugänglich sind und von anderen Nutzern eingesehen werden können, sofern der Nutzer im Rahmen der Nutzungsvereinbarung seine Zustimmung hierzu erteilt hat.

IV. Bewertung

  1. SmartTrade stellt dem Nutzer eine Bewertung des Marktpreises (nachfolgend als „Bewertungsergebnis“ bezeichnet) für die Maschine zur Verfügung, die vom Nutzer anhand der von ihm eingegebenen Maschinendaten beschrieben wird (gemäß Abschnitt 3). Das Bewertungsergebnis ist eine Schätzung des erzielbaren Marktpreises, der hauptsächlich auf den vom Nutzer bereitgestellten Maschinendaten basiert. E-FARM wird zusätzlich externe und interne Quellen sowie weitere Daten aus Herstellerdatenbanken verwenden, um Maschinen zu bewerten.
  2. Das Bewertungsergebnis ist lediglich eine grobe Schätzung und kann niedriger oder höher sein als der tatsächliche Marktwert. Das Bewertungsergebnis stellt kein Angebot von E-FARM dar, die Maschine zu diesem Preis zu kaufen. E-FARM garantiert weder, dass der in seiner Bewertung angegebene Betrag erzielt wird, noch übernimmt sie Gewähr dafür. E-FARM wird die Schätzung ohne Inspektion der Maschine allein auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten oder anderweitig von E-FARM zugänglichen Informationen und Daten vornehmen. E-FARM ist nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten, die sich aus falschen, unvollständigen oder fehlenden Informationen und Daten ergeben.

V. Einschränkung der SmartTrade-Funktionen

  1. Der Zugang zu der Funktion der automatischen Datenerfassung mithilfe der Fahrzeugidentifikationsnummer kann in Bezug auf Maschinen bestimmter Hersteller aufgrund entsprechender Vorgaben des Herstellers auf Vertragshändler beschränkt sein.

VI. Vermarktung von Maschinen

  1. Wenn der Nutzer ein Verkaufsangebot für die Maschine über SmartTrade hochlädt, erklärt er sich damit einverstanden, dass E-FARM die Maschine des Kunden zum Kauf im eigenen Namen über ihre Website anbietet. Die Einzelheiten des Kaufvertrages zwischen E-FARM und dem Nutzer im Fall einer Veräußerung durch E-FARM sind gesondert festzulegen. Die Anzeige über die Maschine kann darüber hinaus bei entsprechender Vereinbarung für bestimmte externe Plattformen freigeschaltet werden; in diesem Fall erfolgt die Vermarktung im Namen des Nutzers.
  2. Zu dem in Abschnitt 6.1 genannten Zweck gewährt der Nutzer E-FARM für die Dauer dieses Vertrages unentgeltlich das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den vom Nutzer an E-FARM übermittelten Inhalt gemäß Abschnitt 3.5 online und offline zu nutzen, insbesondere um den Inhalt öffentlich zugänglich zu machen, ihn zu reproduzieren und zu verbreiten. Das oben genannte Recht beinhaltet auch insbesondere das Recht, den Inhalt mit anderen Inhalten (Texten, Bildern, Hyperlinks, Marken, Logos usw.) zu kombinieren und sie in eigenen Datenbanken einzuspeisen und dort zu speichern. E-FARM verpflichtet sich, die Inhalte nur in der vom Nutzer bereitgestellten Qualität und Originalform zu nutzen. Veränderungen, die den Charakter oder die Aussagekraft der Inhalte verändern, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Nutzers.
  3. Mit der Registrierung der Maschine zum Verkauf erklärt der Nutzer, dass er entweder alleiniger Eigentümer der Maschine ist oder vom Eigentümer dazu autorisiert wurde, die Maschine zu verkaufen.

VII. Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten

  1. E-FARM ist berechtigt, aus Nutzerinhalten, Nutzungs-, Betriebs- und Telemetriedaten sowie Supportinformationen Daten in anonymisierter und gegebenenfalls aggregierter Form zu generieren und zu verwenden (“Anonymisierte Daten”). “Anonymisierte Daten” sind Daten, die in einer Weise aufbereitet wurden, dass sie sich nicht mehr auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen und eine Re-Identifizierung durch den Hersteller mit den ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mitteln ausgeschlossen ist. E-FARM darf Anonymisierte Daten erheben, erstellen, speichern, vervielfältigen, analysieren, verknüpfen, weiterentwickeln, offenlegen und in sonstiger Weise nutzen, insbesondere zu folgenden Zwecken: Entwicklung, Training, Feinabstimmung und Validierung von Algorithmen, Modellen und Systemen (einschließlich maschineller Lernverfahren), Verbesserung, Bereitstellung, Wartung, Sicherheit und Unterstützung der Software und zugehöriger Dienste, Qualitätssicherung, Benchmarking, Kapazitäts- und Leistungsplanung sowie Erstellung statistischer Auswertungen und Branchenanalysen. Soweit hierfür Rechte des Nutzers erforderlich sind, räumt der Nutzer E-FARM an den Anonymisierten Daten ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, übertragbares, unterlizenzierbares, nicht-ausschließliches und unentgeltliches Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts, Bearbeitungen und abgeleitete Werke zu erstellen und zu nutzen. E-FARM ist berechtigt, aus Anonymisierten Daten gewonnene Erkenntnisse, Modelle, Parameter, Metriken und sonstige abgeleitete Ergebnisse (“Abgeleitete Daten”) für die vorgenannten Zwecke dauerhaft zu verwenden. Rechte und Eigentum des Nutzers an seinen nicht anonymisierten Daten sowie an seinen Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt. E-FARM wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen einsetzen, um die Anonymisierung zu erreichen und eine Re-Identifizierung zu verhindern, keine Versuche der Re-Identifizierung unternehmen und Anonymisierte Daten nicht in einer Form offenlegen, die Rückschlüsse auf den Nutzer, dessen Endnutzer oder einzelne Transaktionen zulässt. Offenlegungen an Dritte erfolgen ausschließlich in anonymisierter und gegebenenfalls aggregierter Form und unter Vertraulichkeitsverpflichtungen, die mindestens dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Schutzniveau entsprechen. Diese Regelung betrifft ausschließlich Anonymisierte Daten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten vorrangig die Regelungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bzw. Datenschutzvereinbarung.
  2. Sofern der Nutzer im Rahmen der Nutzungsvereinbarung die entsprechende Zustimmung erteilt hat, ist E-FARM berechtigt, historische Verkaufspreise des Nutzers nach angemessenem Zeitablauf bzw. in zulässiger Weise aggregiert anderen Nutzern von SmartTrade in vollständig anonymisierter Form anzuzeigen. Im Gegenzug erhält der Nutzer Zugang zu einer Datenbank, in der aus den Angaben anderer Nutzer generierte anonymisierte Informationen in gleicher Form zugänglich sind.

VIII. Nutzung der Dienste durch den Nutzer

  1. Der Nutzer darf SmartTrade nur für den vertraglichen Zweck unter Einhaltung dieser AGB verwenden. Jeglicher Missbrauch und jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, die SmartTrade-Dienste zu beeinträchtigen, sind untersagt. Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unangemessenen oder übermäßigen Belastung der Infrastruktur von E-FARM führen können. Dem Nutzer ist es untersagt, Inhalte, die von SmartTrade generiert wurden, zu blockieren, zu überschreiben oder zu ändern, oder anderweitig in die SmartTrade-Dienste einzugreifen. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Verpflichtungen sämtlichen Endnutzern, die die Software über seinen Account nutzen, aufzuerlegen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
  2. E-FARM behält sich das Recht vor, den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft zu blockieren, wenn a) der Nutzer gegen geltendes Recht oder die Bestimmungen dieser AGB verstößt oder b) die vom Nutzer bereitgestellten Informationen irreführende oder unrichtige Informationen sowie Inhalte enthalten, die die Rechte Dritter verletzen und/oder sonstige Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen. Verstöße der Endnutzer, die SmartTrade über den Account des Nutzers nutzen gelten als Verstöße des Nutzers im Sinne dieser Regelung.
  3. Ob der Nutzer vorübergehend oder dauerhaft blockiert wird, hängt von der Schwere des Verstoßes ab und liegt im Ermessen von E-FARM. E-FARM informiert die Nutzer in Textform und unter Angabe von Gründen darüber, wenn ihr Nutzungsrecht eingeschränkt oder ausgesetzt wird.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, E-FARM von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht oder anderen Rechtsverstößen im Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen, hochgeladenen Inhalten wie beispielsweise Fotos und Videos oder anderen Aktivitäten des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung von SmartTrade beruhen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er für den Verstoß nicht verantwortlich ist.

IX. Verfügbarkeit, Änderungen und Beendigung der Dienste

  1. E-FARM setzt alles daran sicherzustellen, dass die Dienstleistungen über die App oder die Website ohne Unterbrechung verfügbar sind. Der Zugang kann jedoch gelegentlich aus Reparatur- und Wartungsgründen oder zur Einführung neuer Funktionen unterbrochen oder eingeschränkt sein. E-FARM wird die Häufigkeit und Dauer solcher Unterbrechungen so weit wie möglich begrenzen und haftet nicht für übliche Ausfallzeiten aufgrund solcher Unterbrechungen.
  2. E-FARM behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionen von SmartTrade zum Zwecke der Verbesserung und aus Gründen der technischen Entwicklung zu ändern, vorausgesetzt, dass solche Änderungen nicht zu unangemessenen Nachteilen für den Nutzer führen.
  3. E-FARM ist berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen AGB nach einer Vorankündigungsfrist von sechs (6) Monaten für registrierte Nutzer einzustellen. Etwaige zwischen den Parteien abgeschlossene Kaufverträge bleiben hiervon unberührt.

X. Höhere Gewalt

Wird E-FARM durch von ihr nicht zu vertretende Umstände an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert, so ist sie für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufphase von ihren Vertragspflichten befreit. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich im Falle von Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder staatliche Anordnungen. In diesem Fall wird E-FARM den Nutzer unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über die Behinderung deren voraussichtliche Dauer unterrichten und alle vernünftigen Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu mindern. Ist die Leistungserbringung aufgrund der vorgenannten Umstände endgültig unmöglich geworden oder handelt es sich unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen um eine Behinderung von unzumutbarer Dauer, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

XI. Haftung

  1. Eine vertragliche Haftung besteht nur im Falle des Verschuldens. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen haftet E-FARM nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Vertragsverletzung.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet E-FARM nur für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten verursacht wurden (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf und kann). In diesem Fall ist die Haftung auf den Umfang des Schadens begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei einem solchen Vertrag typischerweise zu erwarten war.
  3. Ansprüche auf Schadensersatz nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.

XII. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen über alle Geschäftsvorgänge, von denen sie im Rahmen der vertraglichen Beziehung erfahren, insbesondere über Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. Die Parteien dürfen solche Informationen nur in dem Umfang verwenden, der für die in diesen AGB festgelegten Zwecke erforderlich ist.
  2. Dies gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die Partei öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich sind, oder die sich bereits rechtmäßig im Besitz der Partei befanden, ohne dass sie zur Vertraulichkeit verpflichtet war, bevor sie diese im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten hat, oder die die Partei von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, solche Informationen ohne Einschränkung offenzulegen, oder die aufgrund gesetzlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

XIII. Änderung der AGB

Im Falle von Änderungen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Rechtsprechung oder sonstigen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Dienstleistungen zugrunde liegen, ist der Plattformanbieter berechtigt, diese AGB zu ändern. E-FARM wird den registrierten Nutzer über die beabsichtigte Änderung in Textform mindestens vier Wochen im Voraus informieren. Wenn der registrierte Nutzer der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen zumindest in Textform widerspricht, gilt die Änderung als akzeptiert. E-FARM wird den Nutzer bei der Mitteilung über die Änderungen auf diese Rechtsfolge hinweisen. Abweichend von den oben genannten Grundsätzen bedürfen Änderungen, die die wesentlichen vertraglichen Pflichten ändern oder das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich beeinträchtigen, insbesondere die Einführung von Nutzungsgebühren, der Zustimmung des Nutzers.

XIV. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen treten an die Stelle der unwirksamen Regelung.