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Bitte lesen Sie die folgenden Teilnahmebedingungen sorgfältig durch. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Verkaufsaktion.

Die Verkaufsaktion

  1. Jeder, der eine Maschine bei E-FARM gekauft hat und mindestens 18 Jahre alt ist, kann an der Verkaufsaktion teilnehmen. Um ein Empfehlungsgeber („Empfehlungsgeber“) zu werden, müssen Sie telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Verkaufsberater Kontakt aufnehmen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktionscode, den Sie an Freunde, Verwandte und andere enge Kontakte („Empfehlungsempfänger“) weitergeben können.
  2. Mit der Weitergabe des Empfehlungscodes erklärt sich der Empfehlungsgeber mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
  3. Empfehlungsempfänger müssen bei ihrer Anfrage nach Maschinen den von Ihnen weitergegebenen Aktionscode angeben. Der Code kann entweder schriftlich über die Kontaktformulare oder mündlich am Telefon mitgeteilt werden.
  4. Der Empfehlungsempfänger darf bisher noch keine Maschine bei E-FARM gekauft haben, um an der Aktion teilnehmen zu können.
  5. Der Empfehlungsempfänger hat Anspruch auf einen Rabatt von 250 € auf die angefragten Maschinen, die bei E-FARM gekauft wurden. Dieser Rabatt kann nicht in bar ausgezahlt werden.
  6. Der Empfehlungsgeber erhält den unter Punkt 11 genannten Empfehlungsbonus.
  7. Im Falle von Betrug, Missbrauch und/oder einem Irrtum, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Verkaufsaktion beeinträchtigt, behält sich E-FARM das Recht vor, die Aktion zu beenden oder auszusetzen und/oder die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu ändern.
  8. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden zum Zwecke der Durchführung und Auswertung der Verkaufsaktion erhoben, gespeichert und verarbeitet. E-FARM erfüllt alle Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen darüber, wie E-FARM personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie unter e-farm.com/de/datenschutzerklaerung/.

Qualifizierung für die Empfehlungsprämie

  1. Eine Qualifizierung liegt vor, wenn der Empfehlungskunde eine Maschine bei E-FARM gekauft und diese auch vollständig bezahlt hat. In diesem Fall wird dem Empfehlungsgeber die Empfehlungsprämie gutgeschrieben. Eine Qualifizierung liegt nicht vor, wenn es sich um einen Bestandskunden handelt.
  2. Die Prämienberechtigung wird am Ende jedes Monats überprüft, und der Empfehlungsgeber wird per E-Mail über die Anzahl der in Frage kommenden Empfehlungen informiert. Der Empfehlungsgeber hat anschließend 14 Tage Zeit, eine der folgenden Optionen zu wählen.
  3. Der Empfehlungsgeber kann entscheiden, ob er ein Einkaufsguthaben von 500 € für seinen nächsten Einkauf („Einkaufsguthaben“) oder einen Auszahlungsprämie von 250 € („Auszahlungsprämie“) erhalten möchte.
    a) Das Einkaufsguthaben ist nach Genehmigung der Prämienzahlung ein Jahr lang gültig und kann mit weiteren Empfehlungsprämien kombiniert werden. Um das Einkaufsguthaben einzulösen, muss der Empfehlungsgeber seinen Verkaufsberater davon in Kenntnis setzen, und zwar bevor die Rechnung für die von dem Empfehlungsgeber gekaufte Maschine erstellt wird.
    b) Um die Auszahlungsprämie zu erhalten, muss der Empfehlungsgeber spätestens 3 Monate nach Erhalt der E-Mail mit der Bestätigung der Prämienzahlung E-FARM eine entsprechende Rechnung ausstellen.
    c) Alle Prämien, die nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitszeitraums nicht eingelöst wurden, verfallen unwiderruflich.
    d) Um die Prämie auszuwählen, muss der Empfehlungsgeber per E-Mail antworten und seine Auswahl bekannt geben.
  4. Wenn die Empfehlungsprämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail, in der die Anzahl der in Frage kommenden Empfehlungsprämien mitgeteilt wird, in Anspruch genommen wird, verliert sie ihre Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden.
  5. E-FARM ist nicht für technische Schwierigkeiten seitens des Empfehlungsgebers verantwortlich.
  6. Eine beantragte Empfehlung wird per E-Mail bestätigt.

Die E-FARM Verkaufsaktion wird von der E-FARM GmbH mit Sitz in der „Kleine Reichenstraße 1, 20457 Hamburg“ durchgeführt.