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Transportversicherung und Garantie –
E-FARM Stand Juni 2026
I. Transportversicherung
- Bei allen Maschinen, die von bzw. über E-FARM verkauft werden und bei denen der Transport zum Käufer auf dessen Wunsch von E-FARM organisiert wird, schließt E-FARM eine Transportversicherung für den Käufer ab.
- Die Kosten der Versicherung (Prämie) sind im ausgewiesenen Transportpreis enthalten.
- Die Versicherungssumme entspricht dem Nettokaufpreis der veräußerten Maschinen.
- Die Selbstbeteiligung des Käufers beträgt je Schadensfall 1% der Versicherungssumme, mindestens jedoch EUR 500,00 je Schadensfall.
- Versicherungsschutz besteht nur für Schäden an der Ware, die im Rahmen des Transports eintreten. Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen gelten die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) in der Fassung von 1984 (hier in der Deckungsform „Volle Deckung" gem. Ziff. 1.2) und, ergänzend, die DTV-Güterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der Fassung von 2011. Die nach Ziff. 1.1.2.1, 1.1.2.2 u. 1.1.2.4 MIR/ADS 1984 ausgeschlossenen Gefahren sind auf Grundlage der entsprechenden DTV-Klauseln mitversichert.
- Ausdrücklich nicht versichert sind Lack-, Kratz-, und Schrammschäden an der Ware.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche sind von der Transportversicherung nicht abgedeckt. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei Lieferverzögerungen.
- Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Käufers zurückzuführen sind.
II. Garantie
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Käufer von Traktoren und Mähdreschern, die von oder über E-FARM verkauft und für welche eine offizielle E-FARM-Inspektion Bestandteil des Kaufvertrages ist, können für die gekaufte Maschine eine Funktionsgarantie (nachfolgend ‚Garantie' genannt) für eine bestimmte Laufzeit gemäß Ziffer 5 dieses Abschnitts II erwerben. Die Garantie gilt nur, wenn diese Prüfung vor der Übergabe durch E-FARM oder eine von E-FARM beauftragte Stelle durchgeführt wurde und der entsprechende Prüfbericht erstellt und von E-FARM geprüft, genehmigt und dem Käufer ausgehändigt wurde.
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Diese Vereinbarung stellt eine vertragliche Regelung zur diskretionären Beteiligung an Reparaturkosten im Rahmen einer Garantie dar. Sie stellt weder einen Versicherungsvertrag noch eine Versicherungsleistung noch die Übernahme oder den Übergang eines Risikos durch E-FARM dar. Jede Beteiligung an Reparaturkosten bedarf der vorherigen Zustimmung von E-FARM, einer Einzelfallprüfung sowie der Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
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Diese Garantie steht ausschließlich für Transaktionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Verfügung.
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Die Garantie gilt ausschließlich für Maschinen, die beide der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Erstzulassung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück.
- Die Maschine hat zum Zeitpunkt des Kaufs die folgenden Betriebsstunden nicht überschritten:
- Traktoren: 4.000 Motorbetriebsstunden
- Mähdrescher: 2.000 Motorbetriebsstunden
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Käufer können zwischen den folgenden Laufzeitoptionen wählen:
- Traktoren:
- 250 Motorbetriebsstunden und/oder 3 Monate (Basisgarantie)
- 500 Motorbetriebsstunden und/oder 6 Monate (Erweiterte Garantie)
- Mähdrescher:
- 100 Motorbetriebsstunden und/oder 3 Monate (Basisgarantie)
- 200 Motorbetriebsstunden und/oder 6 Monate (Erweiterte Garantie)
- Traktoren:
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Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet, sobald entweder die vereinbarte Anzahl an Motorbetriebsstunden erreicht ist oder die Laufzeit abgelaufen ist, je nachdem, was zuerst eintritt.
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Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Bauteile, die im Rahmen der Vorabinspektion als „zufriedenstellend" bewertet wurden.
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Bauteile, die bei der Inspektion als nicht „zufriedenstellend" bewertet wurden, können in den Garantieschutz aufgenommen werden, sofern sie vor der Übergabe repariert wurden und ein entsprechender Nachweis vorliegt.
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Garantieansprüche bestehen nur für Funktionsverluste innerhalb der Garantielaufzeit, die auf interne Defekte zurückzuführen sind. Ausgeschlossen sind insbesondere:
- Schäden durch äußere Einwirkungen (z. B. Unfall, Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Wildschäden),
- Folgeschäden wie Ernteausfälle oder Kosten für Ersatzmaschinen,
- Beeinträchtigungen infolge normalen Verschleißes, außer bei garantierten Bauteilen; Reifen, Raupenbänder, Ketten und Bremsen sind ausdrücklich vom Garantieschutz bei Verschleiß ausgeschlossen.
Hinweis: Getriebe und getriebebezogene Komponenten sind vom Garantieschutz ausgeschlossen.
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Im Falle eines Funktionsproblems muss der Käufer E-FARM innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntniserlangung, und vor der Beauftragung einer Werkstatt benachrichtigen.
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Reparaturen müssen durch eine offizielle autorisierte Vertragswerkstatt im Umkreis von 150 km vom Standort des Käufers durchgeführt werden oder, sofern keine solche Werkstatt in zumutbarer Weise verfügbar ist, in der nächstgelegenen geeigneten autorisierten Werkstatt, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch E-FARM.
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Vor Reparaturbeginn ist der Kostenvoranschlag der Werkstatt E-FARM zur Genehmigung vorzulegen.
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E-FARM behält sich vor, die Maschine durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen, bevor Reparaturarbeiten beginnen.
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Nur vorab genehmigte Reparaturen sind erstattungsfähig.
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Transportkosten werden nur erstattet, wenn diese zuvor vereinbart wurden.
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Die Werkstatt hat ersetzte Teile für mindestens sechs Monate aufzubewahren.
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E-FARM erstattet die genehmigten Reparaturkosten netto (ohne Umsatzsteuer) nach Vorlage der Schlussrechnung und Zahlungsnachweis.
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Die maximale Erstattung (einschließlich etwaiger Transportkosten) beträgt 25 % des Nettokaufpreises oder €25.000 netto, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
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Der Käufer beteiligt sich an den Reparaturkosten entsprechend dem Zustand der Maschine bei Kaufzeitpunkt und den Motorbetriebsstunden:
- Traktoren:
- Bis zu 1.000 Betriebsstunden: 20 % Eigenanteil
- Bis zu 2.000 Betriebsstunden: 30 % Eigenanteil
- Bis zu 3.000 Betriebsstunden: 40 % Eigenanteil
- Bis zu 4.000 Betriebsstunden: 50 % Eigenanteil
- Mindestbeteiligung des Käufers: €2.000 netto
- Mähdrescher:
- Bis zu 250 Betriebsstunden: 20 % Eigenanteil
- Bis zu 500 Betriebsstunden: 30 % Eigenanteil
- Bis zu 1.000 Betriebsstunden: 40 % Eigenanteil
- Bis zu 2.000 Betriebsstunden: 50 % Eigenanteil
- Mindestbeteiligung des Käufers: €3.000 netto
- Traktoren:
DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 abrufbar über die Website: www.tis-gdv.de Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen - ADS - in der Fassung 1984 abrufbar über die Website: www.transportnormen.de