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Traktor zulassen: So geht's ganz einfach

Zulassungsbescheinigung, Betriebserlaubnis, Kennzeichnungspflicht… Wer seinen Traktor anmelden möchte, der findet sich schnell in einem Wirrwarr aus Verordnungen, Vorschriften und ihren Ausnahmen wieder. Wir erklären Ihnen, welches Traktorkennzeichen für Sie infrage kommt, welche Dokumente Sie benötigen, um eine Anmeldung vorzunehmen und welche Kosten auf Sie zukommen.

Grünes Kennzeichen oder schwarzes Kennzeichen?

Traktoren gehören zu den zulassungspflichtigen Fahrzeugen, jedoch besteht die Möglichkeit, den Schlepper von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien. Die Maschine erhält dann ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund.

Um bei der Traktorzulassung ein grünes Kennzeichen zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass die Maschine ausschließlich in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommt. Geregelt wird dies u.a. im Kraftfahrsteuergesetz. Mit dem Antragsformular auf Steuerbefreiung und dem Nachweis über die landwirtschaftliche Tätigkeit wenden Sie sich hierfür an das lokale Hauptzollamt. Dies ist mittlerweile auch bequem online möglich. Bei einem positiven Ergebnis dem Antrag auf Steuerbefreiung sollte dem grünen Kennzeichen nichts mehr im Wege stehen.

Für alle, die ihr Traktor privat zulassen, regulär am Straßenverkehr teilnehmen wollen oder nicht in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, ist das klassische schwarze Kennzeichen Pflicht. Eine Nutzung von Traktoren mit grünem Kennzeichen jenseits der genannten Bereiche ist ein Steuervergehen. Daher sollten Sie sich vor Beantragung des grünen Kennzeichens genau überlegen, wo und wie Ihre Maschine zum Einsatz kommen soll.

Traktor zulassen: Was wird benötigt?

Um den neuen Trecker anmelden zu können, müssen Sie der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung (Teil I und II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der HU
  • Im Falle eines grünen Kennzeichens: Bestätigung der Steuerbefreiung

Traktoranmeldung: Sonderfragen einfach geklärt

Saisonkennzeichen für den Traktor: Wer seinen Schlepper nicht das ganze Jahr über im Einsatz hat, für den kann sich ein Saisonkennzeichen lohnen. Die Zulassung muss für mindestens zwei Monate erfolgen und kann maximal 11 Monate betragen. Damit können Steuern und Versicherungsbeiträge gespart werden.

Doch Achtung: Beginn und Ende der Saison ist stets am 1. bzw. letzten Tag eines Monats. Damit sind Sie u.U. weniger flexibel, denn die Maschine darf im abgemeldeten Zeitraum nicht im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt werden.

Traktor anmelden ohne Landwirtschaft: Natürlich sind Traktoren nicht ausschließlich der klassischen Nutzung in der Landwirtschaft vorbehalten. Wer allerdings keinen Einsatz im land- und forstwirtschaftlichen Bereich vorweisen kann, dem bleibt der Zugang zum grünen Kennzeichen verwehrt (siehe oben).

Anders sieht es aus, wenn Sie selbst keinen Hof bewirtschaften, jedoch z.B. als Lohnunternehmer Ihren Traktor allein für den Einsatz in der Landwirtschaft nutzen.

Traktor ohne Papiere zulassen: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigungen I und II, sind für die Anmeldung des Traktors unerlässlich. Mit letzterem wird sichergestellt, dass Sie rechtmäßiger Besitzer der Maschine sind. Überprüfen Sie deshalb beim Kauf unbedingt alle Papiere auf Vollständigkeit. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass die Fahrzeugpapiere nicht mehr auffindbar sind. Dann sind Sie dazu verpflichtet, Ersatz zu besorgen. Kaufen Sie die Maschine bereits ohne Papiere, so lassen Sie sich vom Verkäufer eine eidesstattliche Erklärung geben, dass keine Bescheinigungen mehr vorliegen und bestehen Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag, der Sie als den Eigentümer ausweist.

Traktor ohne TÜV anmelden: In diesem Fall heißt es ganz klar: Keine HU, keine Zulassung. So wird garantiert, dass nur verkehrstüchtige Fahrzeuge unterwegs sind.

Traktor zulassen: Was sind die Kosten?

Die Kosten für die Zulassung eines Traktors ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich und i.d.R. auf der jeweiligen Webseite aufgeführt. Bis zu 100 Euro können für die Zulassung fällig werden. Soll darüber hinaus ein Wunschkennzeichen angebracht werden oder wird ein Saisonkennzeichen gewünscht, kommen weitere Kosten zu der Traktoranmeldung hinzu.

Schon gewusst? Das Team von E-FARM unterstützt Sie bei Ihrem Gebrauchtmaschinenkauf auch bei allen Fragen rund um die notwendigen Papiere und Dokumente.

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