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Traktorführerschein: Wer darf was fahren?

Wer einen Traktor fahren will, hat mehr als eine Option bei der Wahl des geeigneten Führerscheins. Wir schauen uns an, welche Traktorführerscheinklassen es gibt, welche Voraussetzungen zum Erwerb bestehen und wann Ausnahmeregelungen greifen.

Führerscheinklassen beim Traktor: L oder T?

Die zwei gängigen Führerscheinklassen, die in Deutschland für Traktoren zur Verfügung stehen, sind die Führerscheinklasse L sowie der T Führerschein.
Bei der Entscheidung für einen der beiden Traktorführerscheine spielt das Alter eine untergeordnete Rolle. Bereits ab 16 Jahren können sie erworben werden, womit auf die personellen Bedürfnisse in der Landwirtschaft eingegangen wird. In wenigen Ausnahmefällen ist der Führerscheinerwerb bereits mit 15 Jahren möglich. Allerdings müssen dafür verschiedene Auflagen, wie beispielsweise eine kostenpflichtige Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), erfüllt werden. Nicht möglich ist es, den Traktorführerschein mit 14 Jahren oder jünger zu erwerben.

Führerschein Klasse L

Welche Maschinen dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden?

  • Traktoren mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Traktoren mit Anhängern bis maximal 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Pflanzenschutzspritzen) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h

Gewichtsbeschränkungen für die Zug- und Arbeitsmaschinen liegen nicht vor. Der Führerschein erlaubt eine reguläre Teilnahme am Straßenverkehr im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit.

Für wen eignet sich dieser Führerschein?

  • Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, wobei bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag mit der Ausbildung begonnen werden kann
  • Personen, die aushilfsweise oder saisonal in der Landwirtschaft tätig sind

Übrigens: Mit dem Erwerb des PKW-Führerscheins der Klasse B erhalten Sie automatisch den Führerschein L hinzu. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.

Führerschein Klasse T

Welche Maschinen dürfen mit diesem Führerschein gefahren werden?

  • Traktoren bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger
  • Aber: Für Personen unter 18 Jahren gilt bei der Nutzung eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (beispielsweise Mähdrescher) bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h

Auch hier liegen keine Gewichtsbeschränkungen für die Zug- und Arbeitsmaschinen vor. Wie bei der Klasse L beschränkt sich die Teilnahme am Straßenverkehr auf die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit.

Für wen eignet sich dieser Führerschein?

  • Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, wobei bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag mit der Ausbildung begonnen werden kann
  • Personen über 18 Jahren, die ein breiteres Spektrum der Zug- und Arbeitsmaschinen bedienen möchten

Wichtig: Beide Führerscheine sind explizit für den land- und forstwirtschaftlichen Gebrauch bestimmt. Für eine nicht zweckgebundene Nutzung muss bei Bedarf z.B. der Führerschein Klasse CE erworben werden. Fahrten, die nicht dem land- oder fortwirtschaftlichen Einsatz dienen, entsprechen einer Fahrt ohne Führerschein und können entsprechend geahndet werden.

Treckerführerschein: Es gibt Ausnahmen

T-Führerschein ohne Prüfung erhalten? Das geht! Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 hat und diesen im Zuge der Umtauschpflicht gegen einen Führerschein im Scheckkartenformat einwechselt, der kann weiterhin prüfungsfrei die T-Klasse führen. Allerdings muss dies beim Umtausch konkret beantragt werden und erfordert eine Tätigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.

Auch das Traktorfahren ohne Führerschein ist unter strengen Auflagen möglich. Es gilt: Wird der Schlepper ausschließlich auf privatem Gelände geführt, das klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt und nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich ist, dann darf mit Zustimmung des Besitzers die Maschine hier auch ohne Führerschein gefahren werden.

Auch für Traktoren, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h aufweisen, ist das Bedienen ohne Führerschein erlaubt.

Traktorführerschein: Das sind die Kosten

Sowohl für den Erwerb der Führerscheinklasse L als auch T muss eine Fahrschule besucht und eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Die Kosten setzen sich hier zusammen aus:

  • Einer Anmelde-/Bearbeitungsgebühr der Fahrschule
  • Einer Anmeldegebühr für die Prüfungen
  • Gebühren für den theoretischen Unterricht
  • Gebühren für die praktischen Fahrstunden
  • Passbild, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Die Kosten für den Traktorführerschein T liegen mit im Schnitt 1.000 Euro i.d.R. über denen des Traktorführerscheins L, der mit rund 300 – 500 Euro zu Buche schlagen kann. Dies liegt daran, dass für den Führerschein Klasse L keine Fahrstunden verpflichtend sind, sondern lediglich 14 Doppelstunden Theorieunterricht absolviert werden müssen. Für den Traktorführerschein Klasse T hingegen sind 18 Doppelstunden Theorieunterricht notwendig und eine Grundausbildung in der Praxis.

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